hide The Claims Resolution Tribunal "CRT" of the Holocaust Victim Assets Litigation is now closed, and this website is no longer being updated. It remains online through the assistance of the United States Holocaust Memorial Museum. The CRT was the administrative agency responsible for processing claims relating to assets deposited in Swiss Banks and other Swiss entities by Victims or Targets of Nazi persecution prior to and during the Second World War. It operated in Zurich and New York under the supervision of the United States District Court for the Eastern District of New York and the Court-appointed Special Masters. This website contains information about the deposited assets claims of the Swiss Banks Holocaust litigation, the Court’s decisions, and other relevant filings and materials.
   
 

United States District Court for the Eastern District of New York,
Chief Judge Edward R. Korman Presiding (CV-96-4849)

 
 

Ansprüche auf bei Schweizer Banken hinterlegte Vermögenswerte

 

Verfahren betreffend Versicherungsansprüche

 

Andere Informationen


CRT-II Startseite

Publikation 2005

Am 13. Januar, 2005 wurden ca. 2,700 zusätzliche Namen von Kontoinhabern und ca. 400 zusätzliche Namen von Bevollmächtigten von Konten deren Inhaber möglicherweise oder wahrscheinlich Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gehörten, publiziert.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Bearbeitung der Anspruchsanmeldungen gebührenfrei ist, und dass Sie Hilfe beanspruchen können.

Ansprüche auf bei Schweizer Banken hinterlegte Vermögenswerte

Das Schiedsgericht (“CRT”) hat mehr als 32,000 Anmeldungen von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung oder ihren Erben erhalten, die Vermögenswerte beanspruchen, die in der Zeit vor und während des Zweiten Weltkriegs auf Schweizer Banken hinterlegt wurden. Das Schiedsgericht bearbeitet zusätzlich 40.000 ursprüngliche Fragebogen, die von potentiellen Sammelgruppen im Jahre 1999 beim Gericht eingereicht wurden. Obwohl es sich bei diesen ursprünglichen Fragebögen um keine eigentlichen Anträge handelte, hat das Gericht mittels Erlass, unterschrieben am 30. Juli 2001, angeordnet, diese Fragebögen, die als Anträge bearbeitet werden können, als solche zu bewerten. Das Antragsverfahren ist Teil der Vergleichsvereinbarung des “Holocaust Victim Assets class action litigation” vor dem New Yorker Gericht, U.S. District Court for the Eastern District of New York, unter dem Vorsitz von Chief Judge Edward R. Korman (“the Court”). Klicken Sie bitte hier, um eine Beschreibung des gegenwärtig laufenden Antragsverfahrens zu sehen

Um Auszahlungsentscheide einzusehen, die vom Schiedsgericht geprüft und vom Gericht genehmigt wurden, klicken Sie bitte hier.

Um Informationen über das Verfahren betreffend der Ansprüche auf nachrichtenlose Konten zu erhalten, welche im Juli und Oktober 1997 von der Schweizerischen Bankiervereinigung publiziert wurden (Konten, welche bei Schweizer Banken eröffnet wurden und seit dem 9. Mai 1945 nachrichtenlos sind und deren Inhaber weder Schweizer waren noch ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten).klicken Sie bitte hier.

Verfahren betreffend Versicherungsansprüche

Es wurde ein Verfahren eingerichtet, um Personen die Gelegenheit zu geben, Ansprüche im Zusammenhang mit Versicherungspolicen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges geltend zu machen, die von beteiligten Versicherungsträgern ausgestellt wurden. Bitte klicken Sie hier

Adresse des Schiedsgerichts

Für alle Korrespondenz, verwenden Sie bitte folgende Adresse:

Claims Resolution Tribunal
P.O. Box 9564
8036 Zurich
Switzerland

Betrügerisches E-Mail
(14 July 2004)

Bitte beachten Sie, dass ein E-Mail von einer Person im Umlauf ist, die sich selbst als leitender Angestellter bzw. Mitglied des ICEP bezeichnet und angeblich über geheime Details und die notwendigen Kontakte verfügt, um auf Schweizer Bankkonten von Opfern des Nationalsozialismus zugreifen zu können. Er sucht Personen, die bereit sind, ein Konto für das zu überweisende Geld zu eröffnen.

DIES IST EIN BETRÜGERISCHES E-MAIL.

Sie benötigen keinen Mittelsmann, um beim CRT einen Anspruch einzureichen. Ferner überprüft das CRT jeden Anspruch, um zu bestimmen, ob der Ansprecher an dem beanspruchten Konto berechtigt ist. Das CRT wird keine unbeanspruchten Konten an Personen auszahlen, die nicht an diesen Konten berechtigt sind. Bitte beachten Sie, dass das CRT die Daten der Ansprecher vertraulich behandelt und keine Informationen über die Ansprecher, einschliesslich E-mail-Adressen, an Unberechtigte weitergibt. Weitere Informationen über das Schiedsverfahren können Sie auf dessen Website nachlesen oder indem Sie an questions@crt.ch schreiben.